BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

OV Stadtallendorf

Biodiversität

Grünes Licht für die Wiederherstellung der Natur

Das Europäische Parlament hat am 27. Februar 2024 das weltweit erste Gesetz zur Rettung der Natur beschlossen. Das Wiederherstellungsgesetz ist ein Meilenstein für die Natur und eine Klatsche für die Blockierer von rechts. Auch in Deutschland müssen wir es mutig und kreativ umsetzen. Frank Vassen /flickr.com/42244964@N03

27.02.2024

  • Naturschutz allein reicht nicht für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – wir müssen Natur auch wiederherstellen.

  • Das Europäische Parlament hat am 27. Februar 2024 das weltweit erste Gesetz zur Rettung der Natur beschlossen. 

  • Das Wiederherstellungsgesetz ist ein Meilenstein für die Natur und eine Klatsche für die Blockierer von rechts. Auch in Deutschland müssen wir es mutig und kreativ umsetzen.

Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Daher ist es höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel. Wir brauchen eine Doppelstrategie, denn es reicht nicht aus, Natur wie bisher zu schützen. Wir müssen die Natur auch wiederherstellen und uns dafür ambitionierte Ziele stecken. Diesen Ansatz verfolgen die EU-Kommission und die Parlamentarier*innen mit dem Wiederherstellungsgesetz für die Natur.

Natur wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele stecken

Nach langem Zickzackkurs durch das Europäische Parlament und seinen Umweltausschuss sowie den Umweltrat konnte das Gesetz am 27. Februar 2024 von den Parlamentarier*innen endgültig beschlossen werden. Das war die letzte Hürde für das Wiederherstellungsgesetz nachdem die Europäische Volkspartei (EVP) mit Hilfe rechter Parteien dieses Gesetz kontinuierlich hintertrieben hat. Der Fraktionsvorsitzende der EVP – Manfred Weber – hat immer wieder versucht, das Gesetz als Spielball gegen die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu missbrauchen – am Ende erfolglos. Die Ablehnung der hilflosen EVP-Blockadepolitik und die  Unterstützung für das Gesetz sind starke Signale für mehr Artenvielfalt.

Damit wird die rechtliche Basis für die Renaturierung in Europa gelegt. Es sorgt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, das heißt insbesondere intakte Lebensräume, sauberes Wasser und gute Böden. Dieses Gesetz ist ein zentrales Projekt des Green Deals und weltweit einzigartig. Es kann Orientierung für Gesetze außerhalb der EU geben und setzt den Rahmen für die Renaturierung in den europäischen Staaten. Formal muss im nächsten Schritt auch der Umweltrat dem Gesetz noch zustimmen, voraussichtlich bei der Ratstagung im März.

Verpflichtung zur Wiederherstellung der Natur jetzt in Deutschland umzusetzen

Für uns Grüne im Bundestag ist das Gesetz jetzt ein konkreter Auftrag, die Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Natur national umzusetzen. Eine Vorleistung ist bereits das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das der Bundestag schon erste Fördermittel bestätigt hat.

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