Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Naturschutz

Naturnahe Gestaltung von Gärten und öffentlichen Grünflächen

Die öffentlichen und privaten Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für unsere heimischen Arten und für ein günstiges Klima innerhalb des bebauten Bereichs. Deshalb wollen wir:

  • Die öffentlichen Grünflächen möglichst naturnahe gestalten, soweit das mit ihrer eigentlichen Zweckbestimmung vereinbar ist. Auf den Einsatz von Pestizide und künstlichen Düngestoffen muss auf öffentlichen Grünflächen möglichst verzichtet werden.
  • Die natunahe Umgestaltung privater Gärten fördern
  • Systematisches Aufstellen von Insektenhotels auf öffentlichen Grünflächen
  • In Neubaugebieten die Anlage von Schottergärten durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan wirksam verhindern
  • Darauf hinwirken, dass die Vorgabe der Bauordnung, wonach nicht bebaute Flächen begrünt werden müssen, auch umgesetzt wird.

Nutzflächen im Eigentum der Stadt müssen dem Allgemeinwohl dienen

Stadtallendorf ist auch außerhalb des bebauten Bereichs Eigentümerin landwirtschaftlicher Nutzflächen und von Wald. Wir wollen, dass diese Flächen künftig so genutzt werden, dass sie in besonderer Weise dem Natur-, Arten- und Klimaschutz dienen

  • Wegraine sollen Rückzugsräume und Nahrungsflächen für unsere heimischen Arten sein. Deshalb wollen wir die von den Bewirtschafter*innen der angrenzenden Nutzflächen inzwischen landwirtschaftlich genutzten Wegraine an Feld- und Wirtschaftswegen in ihrer Funktion für den Naturhaushalt reaktivieren. Sie sollen künftig mit feldheckentypischen Gehölzen bepflanzt, der natürlichen Entwicklung überlassen oder mit mehrjährigen Blühpflanzen eingesät werden.
  • Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Gemeinde/ Stadt sollen bei Auslaufen bestehender Pachtverträge oder bei Neuverpachtung künftig nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden.
  • In den Waldflächen im Eigentum der Stadt muss der Natur- und Klimaschutz Vorrang vor der Nutzung haben. Deshalb wird unser Wald sukzessive in einen naturnahen Mischwald mit hohem Totholzanteil umgebaut. Bei Neuanpflanzungen werden ausschließlich in Europa heimische Baumarten verwendet.
  • Wir treten dafür ein, dass sich Stadtallendorf dem bundesweit aus inzwischen über 270 Städten, Gemeinden und Landkreisen starken Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ anschließt. (1)
  • Naturnahe Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Feldraine sind wichtige Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Wir wollen, dass sie als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt werden, um sie vor Zerstörung und erheblicher Beeinträchtigung zu schützen. (2)
  • Bauen auf der „Grünen Wiese“zerstört den Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten. Vorrangig ist innerörtliche Verdichtung anzustreben. Eingriffe in den Naturhaushalt müssen vollständig kompensiert werden. Wir wollen für versiegelte Flächen vorrangig andere Flächen entsiegeln und für Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchsetzen (vgl. auch Kap. Bauen und Wohnen).

Klimagerechtes Stadtallendorf

Heiße, trockene Sommer und plötzliche Starkregenereignisse zeigen uns: Der Klimawandel ist längst Realität! Deshalb müssen wir endlich mehr für den Klimaschutz tun, wir müssen uns darüber hinaus auch auf die Folgen des Klimawandels in unseren Kommunen einstellen:

  • Bei Neubauten, deren Dächer für die Nutzung der Sonnenenergie nicht geeignet sind, muss bis zu einer Dachneigung von 15 Grad grundsätzlich eine Dachbegrünung vorgesehen werden.
  • Die Begrünung von Fassaden wollen wir fördern. Die Fassaden kommunaler Gebäude sind grundsätzlich zu begrünen, sofern dem keine architektonischen Gründe und Gründe des Denkmalschutzes entgegen stehen.
  • Zur Verbesserung des Stadt-/ Ortsklimas und der Aufenthaltsqualität wollen wir an allen geeigneten Stellen im öffentlichen Raum großkronige Bäume pflanzen. Auf Parkplätzen und Einstellflächen muss grundsätzlich ein großkroniger Baum pro 10 Stellplätze vorgesehen werden.
  • Das auf Dächern und versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser soll – so weit möglich – ortsnahe versickern und nicht in den nächsten Bach oder Fluss abgeleitet werden.

Kommunaler Klimaschutz (3)

Um das beim Weltklimagipfel 2015 in Paris völkerreichtlich verbindlich vereinbarte Klimaschutzziel zu erreichen, müssen wir bis 2035 klimaneutral sein und unseren Energiebedarf vollständig aus Erneuerbaren Energien decken. Wir fordern den Bund uns das Land auf, dafür endlich den erforderlichen Rahmen zu setzen. Um das Klimaziel zu erreichen, kommt es jedoch auch auf die Kommunen an. Deshalb wollen wir:

  • einen Klimavorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen der Gemeinde / Landkreis einführen: alle Satzungen (Verordnungen), Maßnahmen und Förderprogramme der Kommune müssen auf ihre Klimaauswirkungen geprüft und bewertet werden. Maßnahmen, die zu einer Verschlechterung der Klimabilanz führen, sind zu unterlassen. (4)
  • Ein kommunales Klimaschutzaktionsprogramm erarbeiten und für dessen Umsetzung eine kommunale Klimaschutzmanagerin/ einen kommunalen Klimaschutzmanager einsetzen, dem die Aufgabe zukommt, das Programm umzusetzen und die relevanten Akteuere (Immobilieneigentümer*innen, Wirtschaft, Politik und Verwaltung) zu vernetzen und zu beraten.
  • (Zusammen mit Nachbarkommen) eine Kommunalisierung unseres Stromnetes prüfen. Ein Solarkataster erstellen, um alle für die Nutzung der Sonnenenergie geeignten bereits überbauten Flächen zu erfassen.
  • Über städtebauliche Verträge oder bei der Veräußerung bebaubarer Grundstücke im kommunalen Eigentum für Neubauten grundsätzlich Passivhausstandard festsetzen sowie die Nutzung der Solarenergie auf geeigneten Dachflächen vorschreiben und für die vorhandenen zur Nutzung der Solarenergie geeigneten Dachflächen prüfen, wie dort möglichst schnell möglichst viele neue Anlagen realisiert werden können – ggf. In Form von ÖPP- oder PPP-Projekten.
  • Den Gebäudebestand im Eigentum der Stadt bestmöglich energetisch sanieren.
  • In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk eine hochwertige und unabhängige Beratung zur energetischen Sanierung und verbesserten technischen Ausstattung des Wohnungs- und Gewerbeimmobilienbestandes installieren.
  • Zusätzliche geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie unter Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes identifizieren und ggf. als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie ausweisen.

Erläuterungen und Hintergründe

1 www.kommbio.de/home/

2 Landkreise und kreisfreie Städte sind als untere Naturschutzbehörde nach § 22 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 des Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zuständig für die Festsetzung geschützter Landschaftsbestandteile außerhalb geschlossen bebauter Bereiche durch Verordnung, Städte und Gemeinden sind nach § 22 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 NAGBNatSchG zuständig innerhalb geschlossen bebauter Bereiche und nach S. 2 im Außenbereich soweit die Naturschutzbehörde keine Festsetzungen getroffen hat.

3 Klimaschutz in Kommunen – Praxisleitfaden: Deutsches Institut für Urbanistik:

leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de

4 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zum Klimanotstand in Kommunen:

www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/kommunen/Klimanotstand.php

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